Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Beistandschaft"

10 Dienstleistungen gefunden für "Beistandschaft"

Beistandschaft beenden

Sie haben eine Beistandschaft für Ihr Kind beantragt und brauchen diese jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beenden.

Beistandschaft für Feststellung der Vaterschaft beantragen

Wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht anerkennen will oder unbekannt ist, können Sie Unterstützung von der Beistandschaft erhalten.

Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

Sie sind alleinerziehend und bekommen kein oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

Wenn Sie als Mutter eines Kindes eine Bescheinigung über den Umfang Ihres Sorgerechtes benötigen, können Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.

Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

Vaterschaftsanerkennung erklären

Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beraten und unterstützen lassen.

Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten

Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt an Sie zahlt, können Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Sie können Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches bekommen.

Vaterschaft anerkennen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie öffentlich beurkunden lassen, der Vater Ihres Kindes zu sein.

Mutterschaft anerkennen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie öffentlich beurkunden lassen, die Mutter Ihres Kindes zu sein.

Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.