Sie haben einen nicht handwerklichen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland? Hier erfahren Sie, wo Sie die Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen können.
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.