Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Berufsanerkennungsrichtlinie"

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EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

Ausbildungsberufe in Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern (IHK), ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen

Wenn Sie über einen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland verfügen, dann können Sie bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland eine offizielle Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen.

Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.