Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Wenn Sie Lehrerin oder Lehrer aus der der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sind und in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie haben einen nicht handwerklichen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland? Hier erfahren Sie, wo Sie die Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen können.
Sie haben eine Berufsqualifikation als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger aus einem anderen Land? Damit Sie in Deutschland in dem Beruf arbeiten können, brauchen Sie die Berufsanerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in Deutschland in dem Beruf arbeiten können, brauchen Sie die Berufsanerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Sozialpädagogische Assistentin oder als Sozialpädagogischer Assistent? Damit Sie in dem Beruf arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.