Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Wenn Sie über einen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland verfügen, dann können Sie bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland eine offizielle Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen.
Sie haben eine Berufsqualifikation als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger aus einem anderen Land? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Berufsanerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Berufsanerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Die Berufsanerkennung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) ist eine Anerkennungsstelle und zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung (Anerkennung) von beruflichen Abschlüssen aus dem Ausland in den Berufen ...