Die ELStAM-Datenbank unterscheidet zwischen dem Hauptarbeitgeber und einem Nebenarbeitgeber. Hauptarbeitgeber: Nur der Hauptarbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitslohn des Arbeitnehmers mit der Steuerklasse I bis V zu versteuern und die ...
Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.