Ist Ihre Scheidungsurkunde abhandengekommen, können Sie sich bei dem zuständigen Familiengericht am Amtsgericht eine beglaubigte Abschrift ausstellen lassen.
Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.