Für den Kleinunternehmer bestehen wesentliche umsatzsteuerliche Vereinfachungen. Die auf seine Umsätze sonst anfallende Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Er braucht daher grundsätzlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt ...
Die Tonnagegewinnermittlung ist eine pauschalierte Form der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung für Handelsschiffe im internationalen Verkehr. Berechnungsgrundlage ist dabei die Schiffsgröße, somit die Nettoraumzahl bzw. Tonnage ...
Ambulante Händler sind Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland anbieten auf Märkten, öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus Ambulante Händler sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlichem Vordruck zu führen und dort ihre Umsätze ...
Für Binnenschiffer, deren Schiffe beim Amtsgericht Hamburg im Binnenschiffsregister eingetragen sind, ist zentral das Finanzamt Hamburg-Mitte zuständig.
Für Seeleute ohne festen Wohnsitz an Land, deren Reederei bei einem Hamburger Finanzamt steuerlich geführt wird, ist zentral das Finanzamt Hamburg-Mitte zuständig.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmen und bestimmte andere Personengruppen grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Das gilt auch für Erklä ...
Für Personen ohne festen Wohnsitz, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Freien und Hansestadt Hamburg haben, ist zentral das Finanzamt Hamburg-Mitte zuständig.
Seit 14. März 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Hamburg zuständig. Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch das zuständige Hauptzollamt Hamburg-Stadt. Rückfragen zur ...
Sie müssen der zuständigen Stelle melden, wenn Sie Spielgeräte (Geldspielgeräte und Unterhaltungsspielgeräte) aufgestellt haben oder Spielgeräte bei Ihnen aufgestellt wurden.
Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z.B. Zinsen von Banken): Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird seit dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden ...