Mit einer Sorgerechtsverfügung - einer sogenannten letztwilligen Verfügung - können Eltern oder Alleinerziehende im Voraus regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll.
Namenserklärungen werden abgegeben, wenn sich nach z.B. Auflösung einer Ehe, Einbürgerung oder durch Heirat bei 'Patchwork'-Familien der Nachname ändert (Geburtsname, früherer Ehename, gemeinsamer Familienname). Auch ein ...
Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde dazu bestimmen lassen.
Auch durch Errichtung eines Erbvertrags kann die Nachfolge geregelt werden. Dies ist vor allem für unverheiratete Paare interessant, da diese weder nach gesetzlicher Erbfolge erben, noch ein gemeinschaftliches Testament errichten können.
Das Familiengericht kann in Sorgerechtsverfahren eine einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe treffen, wenn zum Schutz des Kindes ein sofortiges Einschreiten dringend erforderlich ist.