Wenn Ihre bedarfsauslösende Lebenslage nicht im Sozialrecht geregelt wird, kann Hilfe in sonstigen Lebenslagen gewährt werden.
Aufgaben: Beratung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in erzieherischen und familiären Fragen und bei Trennungsproblemen. Erste Anlaufstelle bei Hilfen zur Erziehung! Siehe auch Link Erziehungsberatungsstelle.