Betreiben Sie einen Betriebsbereich oder eine Anlage, die unter die Störfall-Verordnung fällt? Wie Sie die Stilllegung des Betriebsbereichs oder der Anlage melden, erfahren Sie hier.
Sie betreiben einen Betriebsbereich im Sinne der Störfall-Verordnung? Wie Sie Änderungen zum Betreiber oder verantwortlichen Personen melden, erfahren Sie hier.
Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Haben Sie einen Betriebsbereich nach der Störfall-Verordnung? Hier erfahren Sie, wie Sie wichtige Änderungen im Betriebsbereich oder an dazugehörigen Anlagen melden können.
Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse betreiben? Wie Sie die nötigen Informationen für externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne übermitteln, erfahren Sie hier.
Sie planen Änderungen an einem Betriebsbereich mit erweiterten Pflichten? Wie Sie die nötigen Informationen für externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne übermitteln, erfahren Sie hier.
Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, eine Errichtung oder eine Änderung vornehmen, die störfallrelevante Auswirkungen hat, benötigen Sie eine Genehmigung.