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Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallentsorgung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie bei allen abfallrechtlichen Verfahren die Ihnen erteilten Betriebsnummern angeben. Sie müssen die Betriebsnummern bei der zuständigen Behö ...