Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Beurkundung"

17 Dienstleistungen gefunden für "Beurkundung"

Beurkundung einer Geburt im Ausland beantragen

Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten

Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt an Sie zahlt, können Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Sie können Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches bekommen.

Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inklusive Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen

Wenn Sie ein Kind bekommen haben, sind Sie verpflichtet weitere Angaben und Nachweise zur Geburt beim Standesamt einzureichen. Die Krankenhäuser leiten Ihre Unterlagen möglicherweise auch weiter.

Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie Ihre Heirat in Deutschland registrieren lassen. Sie erhalten dann eine deutsche Eheurkunde für die im Ausland geschlossenen Ehe.

Sterbefallbeurkundungen

In Ihrer Familie gab es einen Todesfall und Sie benötigen nun eine Sterbeurkunde.

Vaterschaft anerkennen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie öffentlich beurkunden lassen, der Vater Ihres Kindes zu sein.

Mutterschaft anerkennen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie öffentlich beurkunden lassen, die Mutter Ihres Kindes zu sein.

Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein ...

Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beantragen von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Geburt im deutschen Geburtenregister beurkundet werden.

Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes müssen Sie beim zuständigen Standesamt anzeigen.

Geburt eines Kindes anzeigen durch Einrichtungen

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie dies dem zuständigen Standesamt melden.

Sterbeurkunden, International

Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Sterbestandesamt). Für aktuelle Sterbefälle bitte die Dienstleistung - Sterbefallbeurkundungen - auswählen.

Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

Im Todesfall können Sie als angehörige Person des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen

Wenn auf einem deutschem Seeschiff ein Kind geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)

Eine Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Die Verwahrdaten werden vom Amtsgericht oder Notariat elektronisch dem Zentralen Testamentsregister ...

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das ...