Sie selbst oder ein Familienmitglied besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und wurden im Ausland geboren? Wie Sie die Geburt nachträglich in Deutschland beurkunden lassen können, erfahren Sie hier.
Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt an Sie zahlt, können Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Sie können Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches bekommen.
Jemand ist im Ausland oder auf einem ausländischen Seeschiff verstorben? Wie Sie den Sterbefall in Deutschland beurkunden lassen können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen die beglaubigte Bewilligung desjenigen, der durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.
Wenn Sie einen Eintrag im Grundbuch löschen lassen möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine beglaubigte Erklärung der Person oder Institution, der das Recht zusteht. Diese Erklärung nennt man Löschungsbewilligung.