Wenn Sie zur Räumung Ihrer Wohnung verurteilt wurden und die Räumung bevorsteht (ein Räumungstermin durch den Gerichtsvollzieher wurde angesetzt), besteht die Möglichkeit spätestens 2 Wochen vor dem Räumungstermin, ...
Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie für die Zeit des Getrenntlebens eine Verteilung der Haushaltsgegenstände verlangen.