Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht. Zur Beantragung füllen Sie bitte ein ...
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und sich Änderungen hinsichtlich Art und Umfang der Betreuung oder Ihres Einkommens ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.