Als in Hamburg lebende wahlberechtigte Person ohne festen Wohnsitz können Sie nur an Wahlen teilnehmen, wenn Sie sich vorab in das Wahlberechtigtenverzeichnis eintragen lassen.
Ein Bürgerbegehren versteht sich als ein Antrag der Bürger in einem Bezirk auf Durchführung eines Bürgerentscheides. Ein Bürgerbegehren kann für alle Anliegen durchgeführt werden, bei denen die Bezirksversammlung ...
Mit einem Bürgerentscheid entscheiden die Bürger eines Bezirkes aktiv über eine bezirkspolitische Sachfrage. Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist ein erfolgreiches Bürgerbegehren. Abstimmungsberechtigt bei einem ...
Wenn Sie zur anstehenden Wahl wahlberechtigt und im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vor dem Wahltag.