Wenn Sie nach Hamburg ziehen, können Sie einen Antrag stellen, um an der Bundestagswahl in Hamburg teilzunehmen.
Als in Hamburg lebende wahlberechtigte Person ohne festen Wohnsitz können Sie nur an Wahlen teilnehmen, wenn Sie sich vorab in das Wahlberechtigtenverzeichnis eintragen lassen.
Wenn Sie sich zum Thema Wahlen informieren möchten, dann sind die Wahlgeschäftsstellen Ihre Ansprechstellen in ihrem Bezirk.
Hier finden Sie Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sowie Ansprechpersonen bei Fragen von Parteien und Kandidierenden.