Sie sind Familienangehörige oder nahestehende Person eines EU-Bürgers und selbst kein EU-Bürger? Erfahren Sie hier, wie Sie nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltskarte beantragen.
Der Jugendpsychiatrische Dienst berät und unterstützt Sie und Ihre Familie bei Entwicklungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten und seelischen Schwierigkeiten Ihres Kindes.
Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, damit Sie Ihre Wohnung nicht wegen Mietschulden verlieren. Wenn Ihnen die Wohnung bereits gekündigt wurde, können Sie Beratung und Hilfe erhalten.
Wenn es um wichtige Entscheidungen geht, die das Leben eines Kindes stark beeinflussen, sorgt das Gericht dafür, dass jemand die Interessen des Kindes vertritt. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bestellung des Verfahrensbeistandes.