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Sie haben Anliegen zu Themen im Veterinärwesen. Hier können Sie sich über Ihr Anliegen im Bereich des Veterinärwesens informieren.
Wenn Sie Bienenvölker, Einhufer, Laufvögel, Gehege Wild, Kameliden oder sonstige Klauentiere halten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Wenn Sie eine öffentliche Grünfläche oder eine Erholungsanlage auf eine besondere Art nutzen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.