Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Schulbedarf erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit der Schule oder Kita erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II) können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 174 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 Euro ...
Als Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Schulbedarf erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Sie können Leistungen aus dem Bildungspaket ansparen um Freizeitaktivitäten wie Ferienfahrten, Freizeiten oder Ausflüge zu bezahlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie erhalten Bürgergeld? Wie Sie die Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas als Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattet bekommen können, erfahren Sie hier.
Als Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen, erhalten Sie im Rahmen des Bildungspakets einen monatlichen Zuschuss für kulturelle, musikalische und sportliche Aktivitäten. Dieser Zuschuss soll Ihnen und Ihren Kindern helfen, am kulturellen und ...
Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II) können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 174 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 Euro ...
Als Bezieherin oder Bezieher von Bügergeld können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Wenn Sie nicht genug Geld haben, um Bildungs- oder Freizeitangebote für Ihr Kind zu bezahlen, können Sie möglicherweise Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.