Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht hat den gesetzlichen Auftrag den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen sowie Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.
Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.
Für Ihre kleinen Wasserfahrzeuge benötigen Sie für die Binnenschifffahrtsstraßen eine Kennzeichnung.