Sie wünschen Informationen zu den Anforderungen an die Qualität von Untersuchungsstellen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetze?
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich ...
Die Verbrennung von Gartenabfällen und die Verbrennung von sonstigen Holzabfällen (Gartenzäune, Bauholz, Paletten) ist nicht zulässig.
Sie suchen Informationen zum Recycling und wirksamen Maßnahmen der Abfallvermeidung? Dann lesen Sie unsere Flyer und Websites zu diesem Thema.
Sie können die Bekanntgabe als Untersuchsuchungsstelle im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich beantragen.