Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich ...
Sie dürfen weder Gartenabfälle wie Laub oder Äste noch Holzreste wie Paletten oder Bauholz verbrennen. Nutzen Sie umweltfreundliche Entsorgungswege.
Sie erhalten Informationen zum Recycling und zu wirksamen Maßnahmen der Abfallvermeidung.
Sie können die Bekanntgabe als Untersuchsuchungsstelle im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich beantragen.