Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien, Versuchstiereinrichtungen oder in der Biotechnologie erstmalig aufnehmen möchten.
Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht hat den gesetzlichen Auftrag den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen sowie Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.
Sie betreiben eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen? Wie Sie den Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen an die zuständige Stelle senden, erfahren Sie hier.
Sie betreiben eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen? Wie Sie die kontinuierlichen Messungen der Luftschadstoffe übermitteln, erfahren Sie hier.
Invasive Arten sind fremde Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten, die in neue Gebiete gelangen, sich stark ausbreiten und heimische Ökosysteme, Wirtschaft oder Gesundheit beeinträchtigen. Probleme mit invasiven Arten können Sie der zuständigen Stelle melden.