Sie möchten wissen, ob auf Ihrem Grundstück ein Verdacht auf Bodenbelastungen, wie zum Beispiel Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Bodenschutz dient der Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über ...
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte beispielsweise im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder als schriftliche Auskunft erhalten.
Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet im Rahmen der Bodenordnung liegt, benötigen Sie für bestimmte Verfügungen und Veränderungen eine Genehmigung.
Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke (oder Teile davon) mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.
Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung können Sie zur Ermittlung von Vergleichswerten nutzen. Die Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landesbetrieb Geoinformation und ...
Wenn Sie das Preisniveau Ihrer Immobilie ermitteln lassen möchten -zum Beispiel für den Verkauf oder für eine Erbschaftsteuererklärung, können Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte eine entsprechende Auskunft beantragen.
Für die Teilung von Grundstücken wenden Sie sich an einen Notar. Dieser wird Einsicht ins Grundbuch nehmen und für Sie entsprechende Anträge an das Grundbuchamt richten. Neben den Notaren hat bzw. haben Grundstückseigentü ...
Die Automatisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung - AAK liefert Sachverständigen Kaufpreise von Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen über einen Online-Dienst. Die Nutzung erfordert eine gesonderte Freischaltung.
Hier erfahren Sie, wo und wie Sie Ihren selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe anzeigen können.
Mit der Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH) erhalten Sie als Verbraucher und Sachverständiger über einen Online-Service Auskunft über Immobilienwerte in Hamburg und über die zur Wertermittlung erforderlichen Daten.
Hier erfahren Sie, wo und wie Sie eine Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erhalten können.
Eine Straßenbeleuchtung funktioniert nicht oder eine Bank im Stadtpark ist kaputt? Über den Melde-Michel melden Sie Infrastrukturschäden einfach per Smartphone oder vom Computer aus.