Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den ...
Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.
Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den ...