Wenn Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie Fragen zu Wahlen haben, dann wenden Sie sich gerne an unsere Wahldienststellen.
Wenn Sie sich zum Thema Wahlen informieren möchten, dann sind die Wahlgeschäftsstellen Ihre Ansprechstellen in ihrem Bezirk.
Wenn Sie zur anstehenden Wahl wahlberechtigt und im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vor dem Wahltag.