Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, damit Sie Ihre Wohnung nicht wegen Mietschulden verlieren. Wenn Ihnen die Wohnung bereits gekündigt wurde, können Sie Beratung und Hilfe erhalten.
Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II) können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 174 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 Euro ...
Sie erhalten Bürgergeld? Wie Sie die Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas als Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattet bekommen können, erfahren Sie hier.
Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II) können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 174 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 Euro ...
Als Bezieherin oder Bezieher von Bügergeld können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Bei der Erstellung Ihres Kooperationsplans im Jobcenter gibt es Konflikte? Die externe Schlichtungsstelle der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) kann Sie dabei unterstützen, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Sie können Leistungen aus dem Bildungspaket ansparen um Freizeitaktivitäten wie Ferienfahrten, Freizeiten oder Ausflüge zu bezahlen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie sich von der zuständigen Stelle eine Arbeitsgelegenheit vermitteln lassen.
Wenn Sie sich während Ihrer Ausbildung in einer finanziellen Notsituation befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss vom Jobcenter erhalten.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und eine Selbstständigkeit anstreben oder bereits selbstständig tätig sind, können Sie Unterstützung für notwendige Anschaffungen von Sachgütern sowie Beratungen und Schulungen erhalten.
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie Einstiegsgeld erhalten.
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.
Sie wollen als zertifizierter Bildungsträger oder zertifizierte Bildungsträgerin junge Menschen in schwierigen Lebenslagen individuell unterstützen? Dafür können Sie Förderungen erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein kostenloses Deutschlandticket des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) für sich oder Ihr Kind erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie nicht genug Geld haben, um Bildungs- oder Freizeitangebote für Ihr Kind zu bezahlen, können Sie möglicherweise Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Wenn Sie ein geringes oder kein Einkommen haben, können Ihnen die Kosten für die Mittagsverpflegung in der Schule erstattet werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wenn Sie Rentnerin oder Rentner sind oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können und zu wenig Geld haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung bekommen.
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden, kann das Jobcenter Sie durch Beratungs- und Betreuungsleistungen unterstützen.