Wenn Sie nach Hamburg ziehen, können Sie einen Antrag stellen, um an der Bundestagswahl in Hamburg teilzunehmen.
Als in Hamburg lebende wahlberechtigte Person ohne festen Wohnsitz können Sie nur an Wahlen teilnehmen, wenn Sie sich vorab in das Wahlberechtigtenverzeichnis eintragen lassen.
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft (Landesparlament) .
Wenn Sie sich zum Thema Wahlen informieren möchten, dann sind die Wahlgeschäftsstellen Ihre Ansprechstellen in ihrem Bezirk.
Hier finden Sie Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sowie Ansprechpersonen bei Fragen von Parteien und Kandidierenden.
Um als Bewerberin oder Bewerber bei einer Wahl antreten zu können, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass Sie wählbar sind.