Als in Hamburg lebende wahlberechtigte Person ohne festen Wohnsitz können Sie nur an Wahlen teilnehmen, wenn Sie sich vorab in das Wahlberechtigtenverzeichnis eintragen lassen.
Die Wahlgeschäftsstellen sind Ihre Ansprechstellen zum Thema Wahlen in ihrem Bezirk.
Hier finden Sie Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sowie Ansprechpersonen bei Fragen von Parteien und Kandidierenden.
Hier finden Sie die Voraussetzungen, an der Wahl teilnehmen zu können.