Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit elternunabhängig erwerbstätig waren. ...
Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges finanzielle oder persönliche Änderungen? Diese Änderungen müssen Sie Ihrem zuständigen BAföG-Amt mitteilen. Unter Umständen führt dies zu einer ...
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), beraten lassen?
Wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen und Sie beispielsweise ein Kind unter 14 Jahren haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzleistungen erhalten. ...
Sie sind während Ihrer Ausbildung in einem Internat untergebracht und benötigen daher höhere finanzielle Unterstützung? Informieren Sie sich hier über Härtefälle beim BAföG.
Sie wollen im Ausland studieren, ein Praktikum absolvieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung im Bereich BAföG.
Wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen und Sie ein Kind unter 14 Jahre haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzleistungen erhalten.
Sie können für Ihren Schulbesuch ab Klasse 10 oder für Ihre schulische Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Unterstützung (Sozialleistung) wird BAföG genannt.
Als Schülerin/ Schüler bzw. Studentin/ Student können Sie eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.