Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Bundesimmissionsschutzgesetz"

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Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bei Verwendung von organischen Lösemitteln anzeigen

Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit organischen Lösemitteln umgehen, müssen Sie ab einem tätigkeitsbezogenen Schwellenwert die Anlage eventuell bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Ö ...

Aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedrüftige Anlage anzeigen

Wenn Sie eine Anlage errichten oder errichtet haben und diese Anlage durch Gesetzesänderung genehmigungsbedürftig wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle fristgerecht anzeigen.

Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Stelle eine Genehmigung beantragen.

Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie bedeutende Veränderungen an einer Anlage planen, für die eine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Zulassung zur vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten für die Sie noch keine Genehmigung beantragt haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben

Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind Sie verpflichtet, die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.

Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen

Wenn Sie Anlagen errichten oder betreiben möchten, die die Umwelt in besonderem Maße schädigen können oder die Allgemeinheit gefährden können, benötigen Sie eine Genehmigung.

Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie einen Anlagenteil errichten oder betreiben möchten, der die Umwelt in besonderem Maße schädigen kann oder die Allgemeinheit gefährden kann, benötigen Sie eine Teilgenehmigung.

Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wichtige Änderungen vornehmen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung

Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten anzeigen

Wenn Sie einen Immissionsschutzbeauftragten neu bestellt oder abberufen haben oder sich in seinem Aufgabenbereich Änderungen ergeben haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Sicherheitsbericht von Betriebsbereichen der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung mitteilen

Neue oder aktualisierte Sicherheitsberichte von Betriebsbereichen der oberen Klassen müssen Sie der zuständigen Behörde zur Prüfung vorgelegen.

Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

Wenn Sie Bauarbeiten oder Änderungen, die für einen Störfall bedeutsam sein könnten, an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage planen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, eine Errichtung oder eine Änderung vornehmen, die störfallrelevante Auswirkungen hat, benötigen Sie eine Genehmigung.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen

Wenn Sie sich als Sachverständige oder Sachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen lassen möchten, können Sie dies bei der für Sie zuständigen Kammer (zum Beispiel: IHK, HwK, Landwirtschaftskammer, ...