Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß fortlaufend durch kontinuierliche Messungen ermitteln, aufzeichnen und auswerten.
Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen. Über die Ergebnisse der Einzelmessungen müssen Sie einen Messbericht erstellen.
Wenn Sie Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider in Betrieb nehmen möchten oder betreiben und eine Änderung oder Stilllegung der Anlagen oder einen Betreiberwechsel vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit, sowie an Sonn- und Feiertagen stellen.