8 Dienstleistungen gefunden für "Bundesimmissionsschutzverordnung"

Inbetriebnahme eines Krematoriums anzeigen

Sie wollen ein Krematorium betreiben? Wie Sie der zuständigen Stelle anzeigen, dass Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen möchten, erfahren Sie hier.

Störfallrelevante Errichtung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant ändern? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Emissionsmessbericht für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen abgeben

Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie der zuständigen Stelle bestimmte Angaben zu Ihren Anlagen mitteilen.

Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß fortlaufend durch kontinuierliche Messungen ermitteln, aufzeichnen und auswerten.

Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen vorlegen

Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen. Über die Ergebnisse der Einzelmessungen müssen Sie einen Messbericht erstellen.

Nachtarbeitsgenehmigungen (Bau)

Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit, sowie an Sonn- und Feiertagen stellen.

Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern anzeigen

Wenn Sie Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider in Betrieb nehmen möchten oder betreiben und eine Änderung oder Stilllegung der Anlagen oder einen Betreiberwechsel vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.