Ein Führungszeugnis ist ein Dokument, aus dem ersichtlich ist, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Das Führungszeugnis gibt in der Regel den Inhalt des deutschen Bundeszentralregisters wieder.
Bei einem Überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 GewO (auch Vertrauensgewerbe genannt) handelt es sich z.B. um Kfz Handel, Reisebüros, Schlüsseldienste, Handel mit hochwertigen Gebrauchtwaren und Konsumgütern, ...