Seit 14. März 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Hamburg zuständig. Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch das zuständige Hauptzollamt Hamburg-Stadt. Rückfragen zur ...
Zur Überwachung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten müssen Sie für das Fahren bestimmter Fahrzeuge zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung eine Fahrerkarte beantragen.
Beförderung von Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung zu mit dem ÖPNV nicht gut erreichbare Schulen oder zum obligatorischen Schwimmunterricht, sofern der Weg von der Schule zur Schwimmhalle mit dem ÖNPNV länger als 30 Minuten pro einfacher Fahrt ist.