Geduldete Personen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet leben, sollen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern. Ihre Ansprechperson finden Sie über den Dienststellenfinder unter Formulare, ...