Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben ...
Für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien-Verbraucherdarlehen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen benötigen Sie eine Erlaubnis.