Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Bezirksämter hat die Aufgabe die bezirklichen Fachämter und deren Personalräte in der Ausführung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes (HmbDSG) sowie andere Vorschriften zu unterstützen.
Ein hohes Datenschutzniveau ist Zeichen einer bürgerfreundlichen und modernen Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger haben die berechtigte Erwartung, dass die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg bei der täglichen ...