Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Bürgerinnen oder Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ähnelt in vielen Punkten der Niederlassungserlaubnis, führt jedoch zu weiteren Rechten der Inhaberin oder des Inhabers im EU-Ausland
Wenn Sie ein Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers sind und aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.
Inhaber /-innen einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, deren Lebensgemeinschaft nicht mehr fortbesteht, und Inhaber /-innen eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für Ehegatten, können eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel. Seit dem 01.09.2011 löst der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) die als Klebeetiketten ausgestellten Aufenthaltstitel ab: die bisher als Klebeetikett erteilte ...