Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Daueraufenthaltskarte"

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Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) einreichen

Wenn Sie ein Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers sind und aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.

Aufenthaltstitel, Übertragung in einen neuen Pass

Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel. Seit dem 01.09.2011 löst der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) die als Klebeetiketten ausgestellten Aufenthaltstitel ab: die bisher als Klebeetikett erteilte ...