Wenn Sie nicht in der Lage sind, einen Prozess oder ein Verfahren bei Gericht selbst zu finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen.
Das Familieninterventionsteam (FIT) ist zuständig für Kinder und Jugendliche, bei denen eine unmittelbare Kindeswohlgefährdung durch wiederholte Tatvorwürfe wegen schwerer Gewalttaten sowie Sexualdelikten vorliegt.