Wenn Sie Kenntnis über Hass und Hetze im Netz erlangt haben, können Sie eine Anzeige erstatten.
Wenn Sie Kenntnis von einer Straftat haben, können Sie eine Anzeige erstatten.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, einen Prozess oder ein Verfahren bei Gericht selbst zu finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen.