Sie benötigen eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oder einer Gartenanlage. Dann nutzen Sie den Onlinedienst „Bescheinigung der Denkmaleigenschaft“ im Hamburg-Service.
Wenn Sie wissen wollen, ob ein Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in die Denkmalliste der Freien Hansestadt Hamburg nehmen.
Sie können mit dem Erhalt eines Denkmals in Verbindung stehende Aufwendungen im Zuge der Einkommenssteuererklärung geltend machen, sofern diese Maßnahmen vor Durchführung mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt wurden und Sie der Besitzer sind.
Wenn Sie etwas über die Geologie von Hamburg wissen möchten, können Sie sich jederzeit gern an das Geologische Landesamt wenden. Wir helfen Ihnen weiter!