Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet, verstirbt oder die Löschung bewilligt.
Beratungen und Auskünfte für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Unternehmen zu allgemeinen Fragen über Grundstücke, Dienstbarkeiten und liegenschaftliche Themen erhalten Sie in Hamburg auch in den Fachä ...