Wenn Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in eine gut integrierte Person ausländischer Herkunft ist und Sie aufgrund dieser Beziehung eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der ...
Wenn Sie als drittstaatsangehörige Person mit Ihrem deutschen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Ihrer deutschen Ehe- oder Lebenspartnerin in Deutschland leben möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.
Inhaber /-innen einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, deren Lebensgemeinschaft nicht mehr fortbesteht, und Inhaber /-innen eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für Ehegatten, können eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Wenn Sie ein Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers sind und aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.
Für Ausländer die noch im Ausland sind, ist die Deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland zuständig (auch für den Visumantrag). Die Visa-Stelle der zentralen Ausländerbehörde Hamburg prüft die Voraussetzungen ...
Im Bereich des Aufenthalts aus familiären Gründen werden für den Kinder- und Ehegattennachzug zu Deutschen, Ausländern und den Nachzug sonstiger Familienangehöriger, wenn dies zur Vermeidung einer außergewöhnlichen ...