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Namenserklärungen werden abgegeben, wenn sich nach z.B. Auflösung einer Ehe, Einbürgerung oder durch Heirat bei 'Patchwork'-Familien der Nachname ändert (Geburtsname, früherer Ehename, gemeinsamer Familienname). Auch ein ...
Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem zuständigen Standesamt.
Nach der Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft können Sie Ihren Geburtsnamen wieder als Familienname annehmen.