Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt. Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen. Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Hat jemand im Ausland geheiratet, kann beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird (das Familienbuch auf Antrag gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr) ...
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Verlobten. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. Dafür wird von dem Standesamt, in dem ...
Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie Ihre Heirat in Deutschland registrieren lassen. Sie erhalten dann eine deutsche Eheurkunde für die im Ausland geschlossenen Ehe.
Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden können auch als beglaubigter Ausdruck aus dem Register ausgestellt werden. Diese enthalten zumeist mehr Informationen als die Urkunden. Für die Eheschließung wird die Geburtsurkunde als beglaubigter ...
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das ...
1. Ergänzung zu den Steuerklassen: Steuerklasse I: Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, eine Ausnahme gilt für Jahr des Todes des Ehegatten und das Folgejahr (vgl. Steuerklasse III). Steuerklasse II: Ist das Kind bei ...