Wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie die Einbürgerung beantragen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Reisepass beantragen. Insbesondere wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union reisen möchten, benötigen Sie einen Reisepass.
Sie haben Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben und möchten ihn jetzt an das deutsche Recht angleichen? Das ist möglich, wenn Sie jetzt eingebürgert oder als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt sind.