Verfahrensablauf
Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, ist es sinnvoll, online die Fragen des „Quick-Checks“ zu beantworten. Nach vollständiger Beantwortung der Abfrage-Maske wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie aktuell die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, vorbehaltlich einer späteren Prüfung, erfüllen.
Über das Serviceportal der Einbürgerungsabteilung haben Sie die Möglichkeit, mit der Abteilung Kontakt aufzunehmen, sofern weitere spezifische Fragen bestehen.
- Sie reichen Ihren Antrag auf Einbürgerung zusammen mit den notwendigen Unterlagen über den Online-Dienst ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. Die nachgeforderten Unterlagen können Sie immer über das Serviceportal mit Angabe Ihres Aktenzeichens digital einreichen.
- Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, wenn die für Ihre Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten erfüllt sind und der zuständigen Stelle alle nötigen Unterlagen und Informationen vorliegen.
- Gegebenenfalls beteiligt die zuständige Stelle weitere Behörden und Ämter an Ihrem Verfahren.
- Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, benachrichtigt die zuständige Stelle Sie schriftlich.
Dauer
Die Bearbeitungszeit im Einbürgerungsverfahren ist individuell. Im Durchschnitt dauert das Verfahren mehr als 14 Monate.
Gebühren
- Volljährige Personen oder minderjährige Personen, die ohne Beisein der Eltern eingebürgert werden: 255,00 EUR pro Person
- Werden minderjährige Personen zusammen mit den Eltern eingebürgert: 51,00 EUR pro minderjähriger Person
Die Gebühren werden erst mit der Antragstellung fällig. Wenn Sie öffentliche Mittel erhalten, können Sie gegebenenfalls eine Gebührenermäßigung beantragen.