Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Einwanderung"

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Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem/einer Deutschen beantragen

Wenn Sie zum Kreis der sonstigen Familienangehörigen einer deutschen Person gehören und Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen

Ausländische, minderjährige, ledige Kinder können zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug erhalten.

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einer deutschen Person beantragen

Wenn Sie als drittstaatsangehörige Person mit Ihrem deutschen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Ihrer deutschen Ehe- oder Lebenspartnerin in Deutschland leben möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen

Als ein in Deutschland geborenes und/oder aufgewachsenes Kind können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 16 Jahren ein eigenständiges (also von Ihren Eltern unabhängiges), unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen

Wenn Sie ein anerkannter Asylberechtigter / Asylberechtigte, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach drei oder fünf Jahren eine unbefristete ...

Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen

Bürgerinnen oder Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen

Als Familienangehörige /-r eines Deutschen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.