Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins alten Rechts sind (rosa oder grau), müssen Sie diesen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, in einen neuen Kartenführerschein umtauschen.
Nach § 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) dürfen die Namen und Anschriften von Wahlberechtigten in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten vor einer Wahl an Parteien, Wählervereinigungen und andere Träger von Wahlvorschlägen ...