Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Hebamme“ oder „Entbindungspfleger “ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie möchten in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Wenn Sie schwanger sind oder gerade entbunden haben, können Sie die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen.