Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die Sie als pflegebedürftige Person, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen kann, zu Ihrer Unterstützung erhalten können.
Sie sind pflegebedürftig, möchten dauerhaft in ein Pflegeheim außerhalb Hamburgs ziehen und können Ihre benötigte Pflege nicht selbst finanzieren? Wie Sie mit der Hilfe zur Pflege eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung beantragen, ...
Sie sind alleinstehend und zu Ihrem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht? Wie Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (Steuerklasse II), erfahren Sie hier.