Sozialhilfe erhält, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann, das heißt weder Einkommen noch Vermögen reichen hierfür aus. Voraussetzung ist eine ...
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat. Dieses gilt nur für Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind. Für Personen, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben: für ...
Innerhalb Hamburgs Für die Beantragung und Bewilligung der Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung innerhalb Hamburgs ist die Grundsicherungs- und Sozialdienststelle zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller/in zuletzt gewohnt ...