Wenn Sie im erwerbsfähigen Alter sind und Ihnen vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Innerhalb Hamburgs Für die Beantragung und Bewilligung der Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung innerhalb Hamburgs ist die Grundsicherungs- und Sozialdienststelle zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller/in zuletzt ...
Haben Sie eine Behinderung oder sind Sie von einer Behinderung bedroht? Können Sie aufgrund ihrer Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben? Dann kann möglicherweise eine Leistung der Eingliederungshilfe für Sie in Betracht kommen.
Sie leben in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe und diese Einrichtung übernimmt für sie die Gesamtverantwortung der täglichen Lebensführung und der Integration.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie, wenn Sie in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.