Was ist Sperrmüll? Sperrmüll ist Abfall aus privaten Haushalten, welcher sich ohne technischen Aufwand durch Zerlegen, Zerreißen oder Zerbrechen nicht zerkleinern lässt, so dass er in die schwarze Hausmülltonne passt. Zum Sperrmüll gehören z.B.: ...
Im Hamburger Hafen werden für Seeschiffe, aber auch für Binnen- und Hafenschiffe, alle passenden Lösungen zur Abfallentsorgung von ölhaltigen Rückständen, Schiffsabwasser, Chemikalien und festen Abfällen angeboten.
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich ...
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gibt Auskunft über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie erteilt Auskünfte über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen und informiert über mö ...
Elektro- Altgeräte dürfen für eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung nur an zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden. Elektro-Altgeräte dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Restmüll aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich ...
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich ...
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt dem jeweilig zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich-rechtlicher ...
Energiesparlampen und LEDs dürfen für eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung nur an zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden. Energiesparlampen und LEDs dürfen nicht über die Hausmülltonne ...
Als oberste Landesabfallbehörde hat die Abteilung Abfallwirtschaft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Entsorgungssicherheit und die Sauberkeit in Hamburg zu gewährleisten.
Die Wertstofftonne dient dem Recycling von Metallen, Kunststoffen und Verbunden. Diese Stoffe sind viel zu schade für die Müllverbrennungsanlage. Sie können gemeinsam mit Verpackungen sortiert und in den Wertstoffkreislauf zurü ...
Ein Abfallbeauftragter oder Betriebsbeauftragter für Abfall berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die mit der Kreislaufwirtschaft und der Abfallentsorgung im Unternehmen ...
Als Nachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist seit dem 01.04.2010 obligatorisch das elektronische Abfallnachweisverfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur der Beteiligten anzuwenden.
Sie möchten gemeinnützig oder gewerblich verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten sammeln? Dann müssen Sie dies spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung der zuständigen Stelle anzeigen.
Die An-, Ab- und Ummeldung kann schriftlich, persönlich oder telefonisch durch den Grundstückseigentümer oder den Hausverwalter erfolgen. Bitte halten Sie Ihre Abrechnungsnummer oder Kundennummer vor. Bei weiteren Fragen berät Sie ...
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als ö ...
Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie radioaktive Reststoffe beziehungsweise Abfälle aus den Bereichen Medizin, Forschung und Gewerbe entsorgen wollen, benötigen Sie eine Zulassung für Ablieferung radioaktiver Abfälle zur Einlagerung in die Landessammelstelle.
Zu den Aufgaben gehören a. die Aufsicht und Beratung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, b. Erteilung von Umgangsgenehmigungen und Beförderungsgenehmigungen sowie die Bearbeitung von Anzeigen in den Bereichen Medizin, Technik, Gewerbe, Behörden und ...
Sie sehen Öl auf einem Gewässer? oder Schaum? Oder das Wasser hat eine ungewöhliche Trübung? Sie entdecken Altöl oder andere umwelt- oder wassergefährdende Stoffe auf dem Boden?
Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und müssen sich einen Entsorgungsnachweis genehmigen lassen? Dann benötigen Sie unter gewissen Voraussetzungen einen behördlich bestätigten Entsorgungsnachweis.
Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und wollen nicht am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen? Dann können Sie die Entsorgung über einen Sammelentsorgungsnachweis eines Beförderers organisieren.